Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

www.dvgw.de

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes 1996 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben sind in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" umfassender geregelt. Eine Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Unternehmerpflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, Gefährdungen korrekt und vollständig zu erfassen, zu bewerten und systematisch zu reduzieren. Einen fest vorgeschriebenen Weg zur Umsetzung dieser Verpflichtung gibt es jedoch nicht. Hinzu kommt, dass zahlreiche weitere Gesetze und Regelwerke bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.
Unsere Leistungen für Sie:

Sie wollen Ihre Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen? Prima! Doch aller Anfang ist schwer. Wir beraten Sie im Vorfeld zu den Must haves einer strukturierten und rechtssicheren Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

In einem Inhouse-Workshop erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und werden schrittweise in die Lage versetzt, die Gefährdungsbeurteilung im eigenen Unternehmen selbst zu erstellen. Praktische Übungen runden den Workshop ab.

Sie benötigen dringend eine Gefährdungsbeurteilung, haben aber Gründe, diese nicht selbst durchzuführen. Wir übernehmen das für Sie und strukturieren und dokumentieren Ihre Gefährdungsbeurteilung (Sicherheitsanalysen) nach §§ 5 und 6 ArbSchG und § 3 BetrSichV.

Sich ständig ändernde Gesetze und Vorschriften, die Anschaffung neuer Arbeitsmittel, sich ändernde Arbeitsprozesse und Abläufe erfordern eine permanente Anpassung der Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen Ihre Gefährdungsbeurteilung und aktualisieren und vervollständigen Ihre Dokumentation.

Ihre Ansprechpartnerin
Bei Fragen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich bitte an
Silvia Tintelnot
Leiterin Team Arbeitssicherheit und Beratung

Telefon+49 228 9188-686